- Versicherungsschutz bei Brand, Blitzschlag oder Explosion für Waldbestände
- entstehende Nebenkosten (z.B. Feuerlöschkosten und Abräumkosten) sind nach
Vereinbarung
mitversichert
- ihre Versicherungssumme wird nach der
anerkannten Waldwertrechnung
berechnet
und festgelegt
- Zerstörung oder Beschädigung von Waldbeständen durch die unmittelbare
Einwirkung von Sturmereignissen sind versichert
- die vereinbarte pauschale
Versicherungssumme pro Hektar
Sturmschadenfläche wird entschädigt
- bis zu 3 Millionen Euro Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden und bei Ersatzansprüchen wie
- die Nutzung von nicht zugelassenen und versicherungspflichtigen
Arbeitsmaschinen, Anhängern oder sonstigen Arbeitsgeräten
- Unterlassung der Verkehrssicherungspflicht
- Erweiterung um die optionale Umweltschadensversicherung möglich
- berechtigte Sanierungsforderungen werden freigestellt
- unberechtigte Inanspruchnahmen der Behörden werden abgewehrt
Schicken Sie uns gerne noch heute ihre Fragen zu unserer Waldversicherung zu und seien Sie bestens mit uns versichert!
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Die für Sie gültigen und jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen erhalten Sie auf Anfrage in Ihrem persönlichen Angebot.